Leihfrist-Verlängerung

Leihfrist-Verlängerung

Sie können die Leihfristen der meisten Ihrer entliehenen Medien verlängern, falls sich nicht ein anderer Nutzer dafür vorgemerkt hat.


Für Medien aus der HM-Bibliothek machen Sie diese Verlängerung selbsttätig am OPAC, für Fernleihen füllen Sie uns bitte ein Formular aus.


 

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Leihfrist-Verlängerung

Grundlage für jede Benutzung der HM-Bibliothek ist die Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der aktuellen Fassung.



Die Leihfrist der Medien kann höchstens dreimal um jeweils 4 Wochen verlängert werden, die Leihfrist von Diplomarbeiten höchstens dreimal um jeweils 2 Wochen, sofern keine > Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.


Die Verlängerungen können nicht gleichzeitig zu Beginn der Ausleihfrist erfolgen, sondern müssen nacheinander gemacht werden.


Die Leihfrist von Zeitschriften kann grundsätzlich nicht verlängert werden.



Für angehende Bachelor und Master sowie für Behinderte gibt es >Sonderkonditionen, für > Gastleser gelten eigene Konditionen.


Eine Verlängerung der Leihfrist kann bereits ab dem nächsten Tag nach der Ausleihe erfolgen.


Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Leihfrist-Verlängerung grundsätzlich unter Vorbehalt erfolgt. Das bedeutet, dass die Verlängerung in dem Moment widerrufen wird, sobald eine Vormerkung durch einen anderen Benutzer erfolgt. Sie werden per gelber Post verbindlich aufgefordert, das Medium innerhalb der nächsten 5 Öffnungstage abzugeben.



Normale Literatur: Eine Verlängerung der Leihfrist müssen Sie am > OPAC selbst ausführen. Sie loggen sich mit > Benutzernummer und > Kennwort in Ihr Konto ein und klicken auf den Link "Verlängerung".


Sie können in diesem Fall den Erfolg Ihrer Leihfrist-Verlängerung unmittelbar im Anschluss daran in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.


Fernleih-Bücher: Die Leihfrist von Büchern, die über die Fernleihe geliefert wurden, können Sie nicht selbsttätig am OPAC verlängern. Die Leihfristen dieser Bücher können nur durch Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke in der Bibliothek bzw. über unseren Antrag auf Leihfrist-Verlängerungen für Fernleihen verlängert werden.
Sie erhalten in diesem Fall eine Benachrichtigung, ob die Leihfrist Ihrer Fernleihe verlängert wurde oder nicht.



Eine Leihfrist-Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich:


  • telefonisch
  • per eMail oder Feedback-Formular
  • für Medien, die von anderen Benutzern vorgemerkt wurden
  • für bereits angemahnte oder rückgeforderte Medien oder wenn Sie bereits für ein anderes entliehenes Medium eine kostenpflichtige Mahnung erhalten haben
  • für Zeitschriftenbände
  • für Semesterausleihen



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